In § 9 des Entwurfs für einen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist eine Regel vorgesehen, die Eigentümer von Wohnungen (oder vergleichbare Berechtigte) verpflichten soll, die Landesrundfunkanstalt über den Nutzer einer Wohnung oder Betriebsstätte zu informieren. Den Entwurf finden Sie hier (PDF). Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie hier. Weiterlesen ... about GEZ.NOCH? Sagen Sie den Abgeordneten in Hessen Ihre Meinung zum GEZ-Schnüffelparagrafen