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GEZ.NOCH? Sagen Sie den Abgeordneten in Hessen Ihre Meinung zum GEZ-Schnüffelparagrafen

Karte-Hessen (Bildrechte: David Liuzzo, CC:BY-SA)

In § 9 des Entwurfs für einen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist eine Regel vorgesehen, die Eigentümer von Wohnungen (oder vergleichbare Berechtigte) verpflichten soll, die Landesrundfunkanstalt über den Nutzer einer Wohnung oder Betriebsstätte zu informieren. Den Entwurf finden Sie hier (PDF). Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie hier. Die GEZ hat bereits Zugriff auf die Meldedaten der Einwohnermeldeämter. Dies soll auch zukünftig so bleiben. Der Entwurf muss noch von den Landesparlamenten bestätigt werden und zwar bis Ende 2011.

Das System ist geschlossen - Hessen hat abgestimmt

Das detailierte Abstimmungsergebnis finden Sie demnächst hier!

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