Deutscher Konsumentenbund gegen GEZ-Schnüffelparagrafen

In § 9 des Entwurfs für einen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist eine Regel vorgesehen, die Eigentümer von Wohnungen (oder vergleichbare Berechtigte) verpflichten soll, die Landesrundfunkanstalt über den Nutzer einer Wohnung oder Betriebsstätte zu informieren. Den Entwurf finden Sie hier (PDF).
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Hintergrund: Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften könne die Information auch vom Verwalter verlangt werden. Hintergrund ist die Änderung der Gebührenfinanzierung: bisher kam es auf den Besitz von Empfangsgeräten an. Mit der Änderung soll von 2013 an eine Pauschalabgabe pro Haushalt oder Betriebsstätte eingeführt werden. Die GEZ soll weiterhin die Gebühr eintreiben, die Politik hatte aber versprochen, dass mit der Reform die Schnüffelei an der Wohnungstür ein Ende haben werde.
Die GEZ hat bereits Zugriff auf die Meldedaten der Einwohnermeldeämter. Dies soll auch zukünftig so bleiben. Der Entwurf muss noch von den Landesparlamenten bestätigt werden und zwar bis Ende 2011.
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